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Bei der Errichtung eines Testaments zur Regelung Ihrer Erbfolge werden Sie umfassend beraten. Gerade bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten bieten sich mehrere Möglichkeiten der Gestaltung. Die bekannteste Variante ist das sog. „Berliner Testament“, das eine Vor-/Nacherbschaft Lösung darstellt, aus steuerrechtlicher Sicht aber mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. Insofern umfasst die Beratung auch steuerrechtliche Aspekte, um für Sie die beste Lösung zu ermitteln.
Es kann auch ratsam sein, Pflichtteilsansprüche – soweit möglich - auszuschließen, um den Erben nicht mit Forderungen zu belasten. Auch insofern wird mit Ihnen die beste und „gerechteste“ Lösung entwickelt.
Oftmals ist die Zuwendung bestimmter Gegenstände an eine bestimmte Person gewünscht; da dies im Rahmen einer Erbeinsetzung nicht ohne Weiteres möglich ist, wird mit Ihnen nach Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der Anordnung von Vermächtnissen gesucht.
Erbverträge, für die das Gesetz die notarielle Beurkundung verlangt, werden nach eingehender Beratung so vorbereitet, dass sie beurkundet werden können. Ein Erbvertrag ist meist ratsam, wenn der Erblasser Eigentümer einer Immobilie ist, die er einem möglichen Erben „verspricht“, weil dieser ihn finanziell oder in anderer Weise maßgeblich unterstützt hat. Hier sichert der Erbvertrag den möglichen Erben.