Rechtsanwältin
Dorothee Conrad-Schweickert

 

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Übertragung zu Lebzeiten von Privatvermögen oder Unternehmen

(Vorweggenommene Erbfolge/ Schenkung) - Gerade auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten kann es sinnvoll sein, schon zu Lebzeiten Teile des Privatvermögens, Teile von Unternehmen oder Gesellschaftsanteile (GmbH, OHG, KG)  auf die gewünschten Nachfolger zu übertragen.

 

Um sich abzusichern, bestehen verschiedene Möglichkeiten, die wir für Sie umfassend prüfen, um eine rechtlich und auch wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.