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Verknüpfung von erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln
Gehört ein Betrieb, der rechtlich in einer GmbH, OHG oder KG organisiert ist, zu dem zu vererbenden Vermögen, ist eine umfassende, übergreifende Prüfung von erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen notwendig, um die Vorstellungen des Erblassers zu verwirklichen. Eine nur gesellschaftsrechtliche Regelung reicht allein meistens nicht aus.
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist eine Prüfung der zumindest teilweisen lebzeitigen Übertragung oftmals sinnvoll, da die Übertragung eines „Betriebs“ steuerrechtlich begünstigt ist.
Auch in diesem Rahmen werden steuerrechtliche Aspekte in die Beratung einbezogen.