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Rechtsberatung im Erbfall Bei Ihrer Anwaltskanzlei in Unterhaching

Tritt der Erbfall, also der Tod einer Person ein, so muss im Folgenden geklärt werden, was mit dem Erbe geschehen soll. In meiner Kanzlei mit dem Schwerpunkt Erbrecht berate ich Sie über Ihre rechtliche Stellung als gesetzliche oder testamentarische Erben, als Vermächtnisnehmer oder als Pflichtteilsberechtigte und vertrete Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Ihre Anwältin für Pflichtteilsansprüche und Erbengemeinschaften

Besonders über die Pflichtteilsansprüche kommt es im Erbfall häufig zu Streitigkeiten. Hier wird geprüft, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch besteht oder ob lebzeitige Schenkungen anzurechnen sind, die dann den Pflichtteilsanspruch mindern oder möglicherweise ganz entfallen lassen. Auch wird im Rahmen des Pflichtteilsrechts geprüft, ob ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht. Als Ihre kompetente Ansprechpartnerin am Standort Unterhaching stehe ich Ihnen hier mit viel Erfahrung und Kompetenz zur Seite.

Vermächtnisse spielen im Erbfall eine wichtige Rolle. Es ist zu prüfen, ob es besser ist, das Vermächtnis auszuschlagen und den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen oder ob beide Ansprüche nebeneinander stehen können.

Gibt es im Erbfall – zum Beispiel durch das Testament festgelegt – mehrere Erben, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese muss das Vermögen des Erblassers zunächst verwalten (Begleichung von Nachlassschulden, Erfüllung von Vermächtnissen, Einziehung offener Forderungen, die dem Erblasser noch zugestanden haben), um es dann entsprechend den testamentarisch angeordneten oder den gesetzlichen Quoten aufzuteilen. Hierbei vertrete ich Sie gegenüber außerhalb der Erbengemeinschaft stehenden Dritten sowie im Falle von Streitigkeiten unter einzelnen Miterben gegenüber diesen Miterben.

Vereinbaren Sie Ihren Termin mit Anwältin Conrad-Schweickert in Unterhaching

Nach dem Erbfall wird/werden der/die Erbe/n mit verschiedene Aufgaben der Nachlassabwicklung konfrontiert. Auch in solchen Fällen – ohne konkrete Streitigkeiten – unterstütze ich Sie gerne. Kontaktieren Sie meine Kanzlei in Unterhaching und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

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