Rechtsanwältin
Dorothee Conrad-Schweickert

 

Anton-Schrobenhauser-Weg 4
82008 Unterhaching

 

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Erbfall

Im Rahmen eines Erbfalles werden Sie über Ihre rechtliche Stellung als gesetzliche oder testamentarische Erben, als Vermächtnisnehmer oder als Pflichtteilsberechtigte beraten und bei der Durchsetzung  Ihrer Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich vertreten.


Oft kommt es zu Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche. Hier wird geprüft, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch besteht oder ob lebzeitige Schenkungen anzurechnen sind, die dann den Pflichtteilsanspruch mindern oder möglicherweise ganz entfallen lassen. Auch wird im Rahmen des Pflichtteilsrechts geprüft, ob ein sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht. Dies kann der Fall sein, wenn der Erbe zu Lebzeiten des Erblassers innerhalb einer bestimmten Zeit vor dessen Tod Schenkungen erhalten hat und der Pflichtteilsberechtigte in der maßgeblichen Zeit leer ausgegangen ist.


Im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen können auch Vermächtnisse eine Rolle spielen. Es ist zu prüfen, ob – sofern dem Pflichtteilsberechtigte auch ein Vermächtnis zusteht – es besser ist, das Vermächtnis auszuschlagen und den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen oder ob beide Ansprüche nebeneinander stehen können.

 

Sind in einem Testament mehrere Personen zu Erben eingesetzt oder werden mehrere Personen aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese muss das Vermögen des Erblassers zunächst verwalten (z.B. Begleichung von Nachlassschulden, Erfüllung von Vermächtnissen, Einziehung offener Forderungen, die dem Erblasser noch zugestanden haben), um es dann entsprechend den testamentarisch angeordneten oder den gesetzlichen Quoten aufzuteilen.


Hierbei vertreten wir Sie gegenüber außerhalb der Erbengemeinschaft stehenden Dritten sowie im Falle von Streitigkeiten unter einzelnen Miterben gegenüber diesen Miterben. Wir unterstützen Miterben bei der raschen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Nach dem Erbfall wird/werden der/die Erbe/n mit verschiedene Aufgaben der Nachlassabwicklung konfrontiert. Auch in solchen Fällen – ohne konkrete Streitigkeiten – unterstützen wir Sie gerne.